Interessante
Informationen für den Aufsteller zur
Vergnügungssteuer:
Aus
erster Hand haben wir erfahren, daß bundesweit zwei
Verfahren bzgl. der Änderung der Grundlagen für
die Berechnung der Vergnügungsteuer laufen.
Und
zwar unter anderem beim Oberverwaltungsgericht in Kiel, wo
u.U. noch in diesem Jahr eine Entscheidung erwartet
wird.
Ziel
der Klage ist es, die Vergnügungssteuer nicht mehr nach
dem Ermessen der jeweiligen Gemeinden und Städte zu
berechnen, sondern umsatzabhängig zur Berechnung zu
bringen, um der Steuergerechtigkeit Genüge zu
tun.
Der
Aufstellunternehmer sollte seine Vergnügungsteuer immer
unter Vorbehalt auf den Ausgang der laufenden Verfahren
zahlen, um im Falle der positiven Entscheidung ein
Rückforderungsrecht zu haben.
Von
der Einreichung eigener Klagen sollte man absehen, und den
Ausgang der laufenden Verfahren abwarten.
Nachtrag
vom 21.01.2000:
Neueste
Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht in Berlin: Es
bleibt alles beim alten ! Wie es weiter geht, muß man
den Juristen überlassen. Man kann nur hoffen, daß
das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Die Entscheidung
soll aufgrund freiwillig zur Verfügung gestellter
Abrechnungen einer großen Spielhallenkette
gefällt worden sein. Toller Zusammenhalt der Aufsteller
! Sieht so aus , als wenn jemand, der das deutsche Monopol
bereits in der Tasche hat, auch den Aufstellern noch das
Geschäft abgraben möchte.Unsere Informationen
basieren auf Gerüchten, also die Hand können wir
dafür nicht ins Feuer legen.
Nachtrag
vom 24.01.2002
Vereinzelt
sind Erfolge zu verzeichnen: So gibt es zum Beispiel
Gemeinden, die die Vergügungsteuer herabgesetzt haben.
Leider sind das nur Einzelfälle. Uns ist auch ein Fall
bekannt, in dem ein Spielhallenbesitzer per
Gerichtsbeschluß keine Vergnügungsteuer bezahlen
muß, da er sich sonst in den Ruin treibt. Das
allerdings muß nachgewiesen werden und stellt sich
allgemein nicht so einfach dar.
Europa
- Gibt es irgendwann ein einheitliches Spielautomatenrecht
?
Der
Herr Bangemann hat zwar immer betont, daß es kein
europäisches einheitliches Spielautomatenrecht geben
wird, sondern die einzelnen Nationen weiterhin ihre
individuellen Richtlinien haben werden, aber daran
können wir nicht glauben. Es wird sicherlich irgendwann
eine einheitliche Regelung getroffen werden, wie diese
allerdings aussieht, kann man heute noch nicht sagen. Bleibt
nur, abzuwarten und den Lauf der Dinge zu
verfolgen.
EURO-Umstellung
Jetzt
ist es soweit: Es gibt bald nur noch die EURO-Münzen.
Die Kosten, die auf die kleinen und mittleren Aufsteller
zukommen, werden von wem aufgefangen ? Entweder werden
einige kleine Aufsteller das Handtuch werfen, oder sich
verschulden müssen.Vielleicht greift hier die Industrie
helfend ein ? Oder gibts Unterstützung vom Staat ? Wer
diesbezüglich Informationen hat, die es wert sind, hier
veröffentlicht zu werden, wir sind über jedes Mail
dankbar.

Ein Klick auf
die Euro Münze und Sie können bei uns ein
Umstellungsangebot auf uro Ihrer Geräte anfordern.
Spielautomaten
Umsatz aus
Glücksspiel ist steuerfrei vom 16.02.2002
Münster.
(dpa) Mit Geldspielautomaten erzielte Umsätze sind nach
einem Urteil des Finanzgerichts Münster
umsatzsteuerfrei. Nach einer EG-Richtlinie, die im
Widerspruch zum bundesdeutschen Umsatzsteuerrecht stehe, sei
das Glücksspiel mit Geldeinsatz grundsätzlich von
der Steuer befreit, heißt es in der gestern
veröffentlichten Entscheidung des 5. Senats. Das Urteil
ist noch nicht rechtskräftig, das Finanzamt hat
Revision zum Bundesfinanzhof in München eingelegt.
Die Ehefrau
eines Betreibers von Geldautomaten in Gaststätten hatte
gegen den Umsatzsteuerbescheid geklagt. Das deutsche Recht
sieht nach den Ausführungen des Senats eine
Umsatzsteuerbefreiung lediglich bei Geldautomaten in
zugelassenen öffentlichen Spielbanken vor. (Az: 5 K
4280/00)
Zu diesem
Thema gibt es etwas Neues, der Europäische Gerichtshof
hat die Mehrwertsteuer für Spielautomaten für
unzulässig erklärt. Wer Erstattung haben
möchte. sollte sich bei seinem Verband informieren
!
Wer
Informationen diesbezüglich hat, wir danken jedem, der
uns Beiträge zu Kriterien, die für alle
interessant sind, per E-Mail mitteilt. Wir werden diese dann
nach Bedarf hier veröffentlichen.
Klick
hier für E-Mail